Beschwerde gegen Tages-Anzeiger teilweise gutgeheissen

Presserat - Inserat gegen Israel hätte journalistische Aufarbeitung benötigt.

Der Entscheid über den Abdruck von Inseraten fällt in die Zuständigkeit der Verlage. Bei politischen Inseraten sollten die Redaktionen jedoch zumindest angehört werden. Eine kritische redaktionelle Begleitung ist bei Inseraten wünschbar, die den politischen Diskurs besonders krass und einseitig zu beeinflussen suchen. Unabdingbar ist eine redaktionelle Stellungnahme bei offensichtlich diffamierenden und / oder menschenverachtenden Inseraten. An diese Grundsätze erinnert der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Im April 2004 veröffentlichte der Tages-Anzeiger ein politisches Inserat der Europa Partei Schweiz mit dem Titel: "Europa Partei Schweiz und kriminelles Israel". Das Inserat bezichtigte Israel, "den Staat der Juden", einer auf Einschüchterung und Terror ausgerichteten Politik gegenüber den Palästinensern. Der Text enthielt folgenden Satz: "Mit Ausnahme der Gaskammern wird das ganze Nazi-Instrumentarium gegen eine seit jeher ansässige Bevölkerung eingesetzt."

Nachdem es der Tages-Anzeiger abgelehnt hatte, eine vom Jüdischen Medienforum Schweiz verlangte "öffentliche Erklärung der Redaktion samt Distanzierung" vom Inserat zu publizieren, gelangte dieses an den Presserat. In seiner Stellungnahme zur Beschwerde bedauerte der Tages-Anzeiger den Abdruck des "unseligen" Inserats. Die Redaktion habe auf eine öffentliche redaktionelle Distanzierung und auf den Abdruck der Leserbriefe zum Thema verzichtet, "um der Sache nicht eine unverdiente Mehrbeachtung zu verschaffen".

Der Presserat wertet in seiner Stellungnahme die Bezeichnung des Staats Israel als "Staat der Juden" nicht als Herabsetzung der jüdischen Ethnie. Zur Wertung des Staates Israel als "kriminel" wäre eine redaktionelle Stellungnahme zumindest wünschenwert gewesen.