Beschwerde gegen "Tagesschau" abgewiesen

UBI - Veröffentlichung von Fotos der toten Hussein-Söhne "kein Selbstzweck".

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen die Sendung "Tagesschau" des Schweizer Fernsehens DRS abgewiesen. Im beanstandeten Beitrag wurden Bilder mit den Leichen der Söhne von Saddam Hussein ausgestrahlt.

Gewaltdarstellungen in Nachrichtensendungen dürfen keinem Selbstzweck dienen, müssen zu einer realitätsgerechten Informationsvermittlung notwendig und müssen verhältnismässig sein. Dies hält die UBI in ihrem jüngsten Entscheid fest.

Am 24. Juli 2003 strahlte Schweizer Fernsehen DRS im Rahmen der "Tagesschau"-Hauptausgabe als erstes einen rund zweieinhalbminütigen Beitrag über die Situation im Irak aus. Im Zentrum des Berichts stehen die vom amerikanischen Militär freigegebenen und veröffentlichten Bilder der Leichen von Saddam Husseins Söhnen Kusai und Udai. Während 34 Sekunden zeigt die "Tagesschau" die Fotos der beiden Getöteten, rund 10 Sekunden davon im bildschirmfüllenden Format. Die beschwerdeführende Person hatte in ihrer Eingabe den Sinn und Zweck der Ausstrahlung dieser Bilder in Frage gestellt.

Die Standbilder mit den Fotos der getöteten Söhne Saddam Husseins, auf deren Gesichter noch Spuren der blutigen Auseinandersetzung erkennbar sind, stellen nach Meinung der UBI einen gewalttätigen Inhalt dar. Gewalt in den verschiedensten Ausprägungen bilde aber Teil unserer Realität, wie es in einer Stellungnahme vom Dienstag heisst. Das Zeigen von entsprechenden Bildern, vor allem in Nachrichtensendungen, sei denn auch häufig im Fernsehen erforderlich, um Sachverhalte im Zusammenhang mit Kriegen, Attentaten, Verbrechen und anderen Konflikten überhaupt realitätsgerecht zu dokumentieren.

Die Ausstrahlung der Fotos der Leichen von Kusai und Udai bilde keinen Selbstzweck innerhalb des beanstandeten "Tagesschau"-Beitrags. Sie sei eingebettet in den Kontext der Situation im Irak, welcher für das Publikum in informativer und verständlicher Weise erklärt werde, schreibt die UBI weiter. Die Veröffentlichung der Fotos durch die amerikanischen Militärs habe am betreffenden Tag überdies weltweit das zentrale politische Ereignis dargestellt. Insofern komme diesen Fotos auch eine gewisse zeitgeschichtliche Relevanz zu. Die UBI hat aus diesen Gründen mit 6:3 Stimmen die Beschwerde abgewiesen.