Drei Tessiner Tageszeitungen haben in fast identischer Aufmachung auf die Kantonalbank als Sponsor des kantonalen Schützenfestes hingewiesen. Daraus kann aber noch nicht abgeleitet werden, dass die Redaktionen nicht unabhängig berichten. Hat ein Sponsoringvermerk jedoch werbenden Charakter, muss er deutlich vom redaktionellen Teil abgegrenzt werden. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im Januar 2002 erschienen in den drei Tessiner Tageszeitungen Corriere del Ticino, Giornale del Popolo und La Regione Ticino je eine umfangreiche Vorschau zum Tessiner Kantonalschützenfest vom Sommer 2002. Am unteren Rand aller drei Beiträge war in einem Balken folgender identischer Vermerk angebracht: "Questa manifestazione è sponsorizzata dalla Banca dello stato del Cantone Ticino". Einer der Co-Präsidenten des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten rügte daraufhin beim Presserat, die Journalisten der drei Zeitungen seien aufgrund der bezahlten Werbung der Kantonalbank gezwungen gewesen, die Pressekonferenz des Festveranstalters zu besuchen und breit darüber zu berichten. Die Zeitungen wiesen den Vorwurf als unbegründet zurück.