Bei der Veröffentlichung von sehr persönlichen Informationen ist in der Medienberichterstattung Vorsicht geboten. Der Presserat hat am Dienstag eine Beschwerde der Aidshilfe Schweiz gegen das "Thuner Tagblatt" teilweise gut geheissen.
Dabei ging es um die Berichterstattung über eine IV-Beschwerde eines Berufsmannes, der wegen einer HIV-Infektion sein Geschäft aufgeben musste. Die Aidshilfe beanstandete, dass jede Person, die den Mann kenne, aus dem Bericht im "Thuner Tagblatt" Rückschlüsse ziehen könne. Je persönlicher und intimer die Informationen, je enger sollte der Kreis an Personen sein, die jemanden aufgrund eines Berichts wieder erkennen können, kommt nun auch der Presserat in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid zum Schluss. Ein HIV-Betroffener müsse beispielsweise nicht hinnehmen, dass nahe Angehörige, die nichts von seiner Krankheit wissen, plötzlich via Medien davon erfahren.
Der Presserat anerkannte indessen auch, dass der Bericht im "Thuner Tagblatt" den Betroffenen nicht in seiner Menschenwürde verletzt habe. Die Zeitung habe die Fakten auch nicht sensationslüstern dargestellt. Die Verantwortlichen der Thuner Tageszeitung hatten stets betont, der Bericht sei sorgfältig und zurückhaltend formuliert und der Betroffene kaum über sein näheres Umfeld hinaus erkennbar. (sda)