Der Presserat hat zwei Beschwerden zurückgewiesen, die sich auf die Benutzung der Ausdrücke "herumlungerndes Drogengesindel" und "kriminelles Chaotenpack" in einer Kolumne im Thuner Tagblatt bezogen. Die benannten Gruppierungen würden diskriminiert, drogenkranke Menschen beschimpft.
Beschwerde gegen Thuner Tagblatt zurückgewiesen
Presserat - "Chaotenpack" und "Drogengesindel" in Kolumne zulässig.