Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen die Weltwoche gut und nimmt in einer am Dienstag veröffentlichten Meldung Stellung. Der gegen eine Journalistin erhobene Vorwurf der Interessenkollision und der mangelnden Unabhängigkeit wiege schwer, so der Presserat. Eine Anhörung der Betroffenen vor der Publikation und die Wiedergabe einer kurzen Stellungnahme sei deshalb unabdingbar. Eine grundsätzlich im Rahmen der Kommentarfreiheit liegende harsche Kritik an einer Person sei berufsethisch unzulässig, wenn sie sich auf sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen stütze.
Im Februar 2005 veröffentlichte die Weltwoche in ihrer Rubrik "Personenkontrolle" eine Kurzmeldung über die "neue Israel-Korrespondentin" von Aargauer Zeitung und Basler Zeitung. Dieser wurde vorgeworfen, einen propagandistischen Bericht über den Israel-Besuch von Bundesrätin Micheline Calmy Rey geschrieben zu haben. Sie sei damit zur "Propagandaabteilung des Departements" zu zählen.
"Die Journalistin durfte mit Diplomatenpass im Tross reisen, denn sie ist mit Mario Carrera (SP), einem leitenden Angestellten Calmy-Reys, verheiratet." Die Journalistin gelangte mit einer Beschwerde an den Presserat und rügte, die Weltwoche werfe ihr auf der Grundlage falscher Fakten Befangenheit und politische Propagandatätigkeit vor. Die Weltwoche wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
Der Presserat hält in seinen Erwägungen fest, weder der Vorwurf einer "im Vergleich zu anderen Medienschaffenden" bevorzugten Behandlung der Journalistin durch das EDA noch das Ausnützen privater Beziehungen sei belegt. Zudem wäre die Weltwoche auch bei der eher augenzwinkernden Rubrik "Personenkontrolle" verpflichtet gewesen, die Betroffene zum für eine Journalistin schwer wiegenden Vorwurf der Interessenkollision und der fehlenden journalistischen Unabhängigkeit vor der Publikation anzuhören und ihre Stellungnahme zumindest kurz wiederzugeben.