Beschwerde gegen Weltwoche-Journalist

Presserat - Die Weltwoche hat einen Kommentar über Luzia Tschirky, die SRF-Russlandkorrespondentin, veröffentlicht. Jetzt beschwert sich ein Journalist beim Presserat: Der Kommentar habe das Gebot der Wahrheitssuche verletzt.

von Maya Janik

Am 24. Februar schrieb Hubert Mooser in der Weltwoche: «Die SRF-Korrespondentin Luzia Tschirky berichtet in Schutzweste an einer Ausfahrtstrasse über den Ausbruch des Krieges in der Ukraine – als stünde sie mitten im Kugelhagel.» Der Journalist bezieht sich dabei auf eine morgendliche SRF-Sondersendung, in der Luzia Tschirky aus der Region Kiew von der Situation vor Ort berichtete. Daraufhin schrieb Petar Marjanović, Politreporter bei Watson, auf Twitter: «Das, was Hubert Mooser daraus macht, ist absoluter Bullshit.» Der Text habe nichts mit einem redaktionellen Kommentar, geschweige denn mit Journalismus an sich zu tun. 

Nun geht Petar Marjanović einen Schritt weiter und reicht beim Presserat eine Beschwerde ein. Mooser habe die Grenzen der Kommentarfreiheit überschritten, argumentiert der Journalist in seinem Beschwerdebrief, der persoenlich.com vorliegt.

In seinem Kommentar in der Weltwoche schreibt Mooser ausserdem: «Stand sie da etwa mitten im Kugelhagel? Wurde in Kiew schon herumgeschossen? Keineswegs.» Indem er das verneine, entstelle er aus der Sicht von Petar Marjanović die Tatsachen, die vor der Publikation seines Kommentars bekannt gewesen seien: «Kollegin Tschirky befand sich ziemlich genau in der Mitte zwischen zwei Flugplätzen bzw. militärischen Infrastrukturen, die bestätigt oder zum Zeitpunkt der Beschwerde unbestätigt Angriffsziele der russischen Invasion waren», so Marjanović.

Mooser habe die im Pressekodex verankerte Pflicht zur Wahrheitssuche nicht erbracht oder darauf verzichtet, seine Rechercheerkenntnisse darzulegen, argumentiert Marjanović. Aus seiner Sicht hätte das Gebot der Wahrheitssuche zumindest verlangt, dass Mooser die Unklarheit bei der SRF-Korrespondentin oder der Medienstelle klärt. Insbesondere dann, wenn er in seinem Kommentar Luzia Tschirky oder der Redaktion eine «Inszenierung» vorwerfe. 

Zudem sei für Leserinnen und Leser Moosers Fehlschluss nicht als reine Wertung erkennbar: «Er vermischt sinnentstellende oder unzureichende Fakten, seinen Kommentar und seine kritisierenden Einschätzungen, womit er die Pflicht zur Trennung von Fakten und Kommentar verletzt», schreibt Petar Marjanović in der Beschwerde weiter.


Petar Marjanović reichte die Beschwerde beim Presserat als Privatperson und nicht in seiner Funktion als Journalist bei Watson ein, wie er gegenüber persoenlich.com betont.