Beschwerde gegen Weltwoche teilweise gutgeheissen

Presserat - Wahrheits- und Berichtigungspflicht verletzt.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von Bundesanwalt Erwin Beyeler gegen die "Weltwoche" teilweise gutgeheissen. Dieser warf der Wochenpublikation vor, einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission wahrheitswidrig ins Gegenteil verkehrt zu haben.

Die "Weltwoche" hatte im Februar 2010 in der Rubrik "Personenkontrolle" Erwin Beyeler in der Affäre Roduner kritisiert. Der Bundesanwalt habe versucht, das Strafverfahren gegen Untersuchungsrichter Roduner zu verschleppen und zu verzögern. Beyeler habe den Skandal gar vertuschen wollen. Roduner hatte sich selbst im Juni 2008 einen fingierten Drohbrief gefaxt.

Als Beleg für ihre Vorwürfe nannte die "Weltwoche" im Text einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK). Der Presserat schreibt nun in seiner Stellungnahme vom Dienstag, dass dieser Bericht "unmissverständlich" feststelle, dass Beyeler nicht versucht habe, die Untersuchung zu vertuschen. Die "Weltwoche" habe deshalb die Wahrheitspflicht verletzt.

Weil der Vorwurf der Vertuschung falsch gewesen sei, hätte der Bundesanwalt Anspruch auf eine Berichtigung gehabt. Dadurch, dass die Weltwoche ihm dies verweigerte, habe das Medium zusätzlich die Berichtigungspflicht verletzt, hält der Presserat weiter fest.

Abgewiesen wurde die Beschwerde Beyelers bezüglich des Vorwurfes des "Verschleppen" und "Verzögern" des Strafverfahrens. Gemäss GPK-Bericht liess die Bundesanwaltschaft knapp fünf Monate verstreichen, bevor sie die Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Roduner einholte. Aus Sicht des Presserates durfte die Wochenpublikation dies durchaus kritisieren. (sda)