09.02.2018

Schweizer Presserat

Beschwerde von Musiker teilweise gutgeheissen

Ein Journalist der «Schweiz am Wochenende» hat ein Gerücht ungeprüft weiterverbreitet.

Der Basler Musiker und Komponist David Klein erzielt mit einer Beschwerde beim Presserat einen Teilerfolg. So behauptete die «Schweiz am Wochenende» (damals «Schweiz am Sonntag») zu Unrecht, seine Band habe sich aufgelöst. In den meisten geltend gemachten Punkten blitzte Klein aber ab.

Unter dem Titel «Der Missverstandene» hatte die «Schweiz am Sonntag» am 3. Dezember 2016 ein Porträt des 56-Jährigen veröffentlicht, der wegen eines Facebook-Eintrags über Muslime ins Visier der Justiz geraten war. Vom Basler Appellationsgericht wurde Klein vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.

Klein sah in dem Artikel sämtliche Kriterien eines Rufmordes erfüllt und die «Erklärung der Pflichte und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» in vier Ziffern verletzt. Unter anderem beanstandete er die Aussage, seine frühere Band habe sich aufgelöst, und dies aufgrund seiner «Eitelkeit».

Tatsächlich handelte es sich dabei lediglich um ein Gerücht, wie der Schweizer Presserat in seinem am Freitag veröffentlichten Entscheid festhält. Indem der Autor des Zeitungsartikels dieses Gerücht ungeprüft weiterverbreitete, habe er gegen die «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalisten» (Ziffer 3) verstossen.

Ungenügende Berichtigung

Die Zeitung räumte zwar eine «Ungenauigkeit» ein und entfernte die entsprechende Passage aus dem Internet. Für den Presserat war dies jedoch ungenügend. Redaktionen müssten Falschinformationen bei aktuellen Medienberichten unverzüglich berichtigen, unabhängig vom Vertriebskanal, mit dem sie verbreitet werden, befand er.

Auf den Vorwurf der verweigerten Gegendarstellung geht der Rat mangels Zuständigkeit nicht ein. Auch alle übrigen Punkte der Beschwerde weist er ab, so auch den Einwand, die Zeitung habe aus einem «Off-the-record»-Gespräch zitiert und dies erst noch falsch. Für den Presserat bleibt unklar, ob ein solches Gespräch überhaupt stattgefunden hat. Hier stehe Aussage gegen Aussage.

Das Selbstregulierungsorgan der Schweizer Presse sieht im Artikel auch keine diskriminierenden Äusserungen gegen den Musiker. Klein hatte eine Verletzung der «Erklärung» (Ziffer 8) durch «negative Anspielungen auf meinen jüdischen Glauben und die Verwendung des antisemitischen Stereotyps des ‹rachsüchtigen Juden›» geltend gemacht. (sda/cbe)



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