Der Presserat hat die Beschwerden des Vereins Netzcourage gegen 20 Minuten und den Tages-Anzeiger gemäss einer Mitteilung vom Dienstag abgewiesen. Der Verein Netzcourage ging gegen die Berichterstattung über einen Tweet, den die Redaktion Megafon der Berner Reitschule veröffentlicht hatte, vor. Im Tweet enthalten ist die Zeichnung einer Hinrichtungsszene aus der Zeit der Französischen Revolution. Darin wird ein durch eine Guillotine abgetrennter Kopf präsentiert. Über den ursprünglich gezeichneten Kopf ist das Foto von Tamedia-Journalistin Michéle Binswanger montiert.
Auslöser des Tweets war die Feststellung von Michèle Binswanger, die sie in einem Interview mit dem langjährigen Spiegel-Chefredaktor Stefan Aust machte. Darin sagte sie: «Der Vorwurf, rechts zu sein, kann ein gesellschaftliches Todesurteil sein.»
Die beiden Beschwerden des Vereins Netzcourage kritisierten insbesondere, dass in der Berichterstattung die Hinrichtungsszene aus dem Kontext gerissen und des satirischen Charakters beraubt werde. Die Leserschaft könne nicht auf den Kontext schliessen.
Zentrales Element
Der Presserat hat nun beide Beschwerden abgewiesen. Die beschriebene Köpfungsszene sei ein zentrales Element des Tweets. 20 Minuten habe kurz und einfach den Hintergrund der Kontroverse zwischen der Reitschule Bern und der Journalistin dargestellt.
Im Artikel des Tages-Anzeigers, bei dem es sich um einen Kommentar handelt, würden der Hintergrund und der Anlass für den Kommentar sinngemäss wiedergegeben.
Jolanda Spiess-Hegglin, die den Verein Netzcourage leitet, hatte den Tweet der Reitschule mit einem Like versehen. Binswanger arbeitet an einem Buch, das Spiess-Hegglin gerichtlich verhindern will. (sda/mj)