09.04.2021

Gerichtsentscheid

Beschwerde von Romandie Médias abgewiesen

Die zusätzliche DAB+-Konzession für die Romandie ist definitiv vergeben und geht an Dabcom.

Die zusätzliche DAB+-Funkkonzession für die Romandie geht an die Dabcom AG. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde der Romandie Médias AG abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom bei der Vergabe der neuen Konzession die Kriterien bei allen Bewerberinnen korrekt bewertet habe.

Die Angaben zu den relevanten Kriterien seien beim Ausschreibungsverfahren klar kommuniziert und die Bewerber darauf aufmerksam gemacht worden. Namentlich bei den Kriterien Medienvielfalt und Wirtschaftlichkeit hat die Dabcom gemäss Bundesverwaltungsgericht die beste Bewertung erhalten.

DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ist eine digitale Technologie zur Verbreitung von Radioprogrammen. Dieser Standard soll die bisherigen UKW-Sender bis spätestens 2024 ablösen. Dieses Urteil ist abschliessend und kann nicht ans Bundesgericht weitergezogenwerden. (sda/cbe)



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