Der Axel Springer Verlag hat in Verbindung mit einem Artikel über den deutschen Altkanzler Gerhard Schröder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Erfolg verbucht.
Das gerichtliche Veröffentlichungsverbot für eine Passage in der "Bild"-Zeitung von 2005 über Schröders neues Amt als Aufsichtsratschef des russisch-deutschen Gaspipeline Unternehmens Nord Stream sei eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention, heisst es in dem EGMR-Urteil vom Donnerstag. Deutschland muss dem Verlag nun mehr als 41'000 Euro Kosten ersetzen.
Grenzen nicht überschritten
Umstritten war, ob die Zeitung das Zitat eines FDP-Politikers wiedergeben durfte. Er hatte die Frage aufgeworfen, ob Schröder die damalige vorgezogene Bundestagswahl durch eine verlorene Vertrauensfrage herbeigeführt hatte, um sein Amt als Kanzler loszuwerden, "weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren".
Der EGMR befand, dass der Axel Springer Verlag mit der Veröffentlichung der Passage "nicht die Grenzen der journalistischen Freiheit überschritten" habe. Wenn keine Berufung beantragt wird, wird das Urteil in drei Monaten rechtskräftig. (sda)