14.12.2014

SRF

Beschwerdeinstanz heisst SVP-Beschwerde gut

"HeuteMorgen" auf Radio SRF 1 hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Das Schweizer Radio SRF hat mit einem Beitrag über den Wegzug des Erdölkonzerns Weatherford aus der Schweiz das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in einem Entscheid vom Freitag. Der Beitrag war am 4. April dieses Jahres in der Sendung "HeuteMorgen" auf Radio SRF 1 ausgestrahlt worden. Darin wurde der Wegzug des Konzerns mehrmals mit der Annahme der SVP-Zuwanderungsinitiative rund zwei Monate zuvor in Verbindung gebracht.
 
Damit seien die Zuhörerinnen und Zuhörer irregeführt worden, teilte die UBI am Freitag mit. Sie hiess eine Beschwerde der SVP deutlich mit acht Stimmen zu einer Stimme gut. Es finde sich kein Beleg dafür, dass das Ja vom 9. Februar tatsächlich eine wesentliche Rolle für die Sitzverlegung von Weatherford von Zug nach Irland gespielt habe.
 
Vor der UBI hatte bereits der Ombudsmann der SRG den Beitrag als "unsachlich" kritisiert. Die SRG muss die UBI nun innerhalb von 30 Tagen darüber informieren, welche Massnahmen zur Behebung des Mangels getroffen wurden und wie ähnliche Verletzungen in Zukunft vermieden werden sollen.
 

Die Beschwerdeinstanz behandelte an ihrer Sitzung vom Freitag zudem eine zweite Beschwerde gegen Radio SRF 1. Dabei ging es um einen Beitrag des "Regionaljournals Ostschweiz" vom 26. Juni dieses Jahres. Der Beitrag handelte von der Klage von Daniel Vasella und Novartis gegen den Verein gegen Tierfabriken (VgT) wegen Persönlichkeitsverletzung. Die Klage wurde vom Bundesgericht abgewiesen.
 
Der Beitrag von SRF 1 über die öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts habe zwar Mängel aufgewiesen, aber nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen, teilte die UBI am Freitag mit. Der Entscheid kann beim 
Bundesgericht angefochten werden. (sda)


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