Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat den Verleger einer türkischen Zeitung in der Schweiz wegen übler Nachrede angeklagt. Das sagt die zuständige Staatsanwältin der «NZZ am Sonntag». Sie beantragt für den 48-jährigen Mann eine bedingte Geldstrafe von 4'200 Franken und eine Busse von 500 Franken.
Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach stattfindet, steht noch nicht fest. Der Besitzer der Erdogan-nahen Zeitung «Post», die ihren Sitz in Glattbrugg im Kanton Zürich hat, hatte am 29. Juli 2016 einen Artikel mit dem Titel «Die Fetö-Struktur in der Schweiz» geschrieben. Darin zählte er namentlich ein knappes Dutzend Schulen und Vereine der Gülen-Bewegung in der Schweiz auf, die angeblich der fethullahistischen Terrororganisation gehörten. Die Schulen würden durch Schulgelder jedes Jahr etwa zwei Millionen Franken einnehmen; diese Gelder würden vermutlich auf geheimen Bankkonten in der Schweiz gehalten. Es dürfte laut NZZaS das erste Mal sein, dass sich eine Person aus Erdogan-nahen Kreisen vor einem Schweizer Gericht verantworten muss. (pd/eh)