Besitzer der «Post» muss vor Zürcher Gericht

Türkische Zeitung aus Glattbrugg - Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat den Verleger einer türkischen Zeitung in der Schweiz wegen übler Nachrede angeklagt. Es dürfte laut der «NZZ am Sonntag» das erste Mal sein, dass sich eine Person aus Erdogan-nahen Kreisen vor einem Schweizer Gericht verantworten muss.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat den Verleger einer türkischen Zeitung in der Schweiz wegen übler Nachrede angeklagt. Das sagt die zuständige Staatsanwältin der «NZZ am Sonntag». Sie beantragt für den 48-jährigen Mann eine bedingte Geldstrafe von 4'200 Franken und eine Busse von 500 Franken.

Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach stattfindet, steht noch nicht fest. Der Besitzer der Erdogan-nahen Zeitung «Post», die ihren Sitz in Glattbrugg im Kanton Zürich hat, hatte am 29. Juli 2016 einen Artikel mit dem Titel «Die Fetö-Struktur in der Schweiz» geschrieben. Darin zählte er namentlich ein knappes Dutzend Schulen und Vereine der Gülen-Bewegung in der Schweiz auf, die angeblich der fethullahistischen Terrororganisation gehörten. Die Schulen würden durch Schulgelder jedes Jahr etwa zwei Millionen Franken einnehmen; diese Gelder würden vermutlich auf geheimen Bankkonten in der Schweiz gehalten. Es dürfte laut NZZaS das erste Mal sein, dass sich eine Person aus Erdogan-nahen Kreisen vor einem Schweizer Gericht verantworten muss. (pd/eh)