Sowohl die Betroffenen als auch Presseratspräsident Peter Studer und die Journalistenorganisation Impressum sind zufrieden mit den Urteilen aus Strassburg. Sie fühlen sich in ihrer jeweiligen Haltung bestärkt.
Peter Studer, Präsident des Schweizer Presserates, zeigte sich auf Anfrage sehr erfreut über die beiden Urteile. Mit dem einen sei die Kernaufgabe des Journalisten geschützt worden, mit dem anderen das öffentliche Interesse an Information und Debatte.
Im Fall des "Blick"-Reporters Victor Dammann sei es um die "Ur-Tätigkeit" des Journalisten gegangen: das Fragen stellen. Wäre das Bundesgerichts-Urteil bestätigt worden, so hätte dies eine Abschreckung für Journalisten bedeutet, welche doch "die Wachhunde der Demokratie sein sollen", wie der Strassburger Gerichtshof schon wiederholt betonte.
Auch Dammann selbst ist froh, dass der Gerichtshof mit ihm darin übereinstimme, dass "eine blosse Frage niemals eine Anstiftung (zu Verletzung des Amtsgeheimnisses) sein kann". Der Reporter hatte nach dem Fraumünster-Postraub eine Angestellte der Zürcher Staatsanwaltschaft um Angaben zu Vorstrafen von Verdächtigten ersucht. Er hatte sie erhalten, aber nicht publiziert.
Bestätigung von Presserats-Haltung
Das Urteil über die Veröffentlichung eines vertraulichen diplomatischen Berichtes des damaligen Botschafters Carlo Jagmetti bestätige die Haltung des Presserates selbst, sagte Studer. Seinerzeit habe sich nämlich der Bundesrat an das Gremium gewandt, um es nach seiner Meinung zur Zulässigkeit der Publikation zu fragen.
Gemäss Presserat wog angesichts der Holocaust-Diskussion das öffentliche Interesse schwerer als der Schutz der Vertraulichkeit. Der Presserat habe die "SonntagsZeitung" zwar damals gerügt, weil ihr Journalist Martin Stoll den Bericht polemisch zum Nachteil Jagmettis zugespitzt habe. Die Veröffentlichung an sich habe er aber als gerechtfertigt beurteilt.
Ein überwiegendes öffentliches Interesse habe man auch seitens des Verlagshauses Tamedia für diesen konkreten Fall geltend gemacht. Diese Argumentation sei nun gestützt worden, sagte Tamedia-Sprecherin Franziska Hügli. Man sei deshalb zufrieden mit dem Entscheid.
Gesetzesartikel unter Druck
Laut Studer könnte das Urteil aus Strassburg den Artikel 293 im Strafgesetzbuch, welcher die Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verbietet, weiter unter Druck setzen. Der Bundesrat habe ihn schon vor zehn Jahren abschaffen wollen. Das Parlament jedoch, unter dem Eindruck der Affäre Jagmetti, lehnte dies ab.
Die Angelegenheit wird aber erneut aufs Tapet kommen: Der Zuger Nationalrat Jo Lang (Sozialistisch-Grüne Alternative) hat bereits einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht und auch die Bundeskanzlei machte jüngst einen entsprechenden Vorschlag.