Die vom Volk beschlossene Bezirksreform wird kaum zu einem Amtsanzeiger-Sterben im Kanton Bern führen. Der Regierungsrat hat keine Bedenken gegenüber mehreren Anzeigern innerhalb eines Verwaltungskreises. Für die Bevölkerung müsse auch mit der neuen dezentralen Verwaltungsstruktur klar sein, welcher Amtsanzeiger als Publiaktionsorgan für welche Region Gültigkeit habe, schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Hans Rudolf Feller (FDP/Steffisburg).
Denn den Anzeigern komme eine wichtige amtliche Funktion zu: "Was im amtlichen Teil eines staatlich anerkannten Amtsanzeigers publiziert wird, gilt als bekannt und verpflichtet die Bürgerinnen und Bürger." Bisher wurden grundsätzlich pro Amtsbezirk nur ein Amtsanzeiger anerkannt. Für 26 Amtsbezirke gab es 27 Amtsanzeiger im Kanton Bern. Mit dem Wechsel zu fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreisen muss sich die Zahl der Anzeiger laut Regierung nicht zwingend verkleiner. Nicht erlaubt wären einzig Anzeiger, die ein reigonsüberschreitendes Verteilgebiet vorsehen würden. So könnte sich bespielsweise eine Gemeinde aus der Verwaltungsregion Bern-Mittelland nicht dem Amtsanzeiger Emmental-Oberaargau anschliessen.