30.03.2007

Migros-Magazin

"Bitte-melde-dich-Inserate" sind heikel

Datenschützer hält Rubrik für Grenzfall.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hält "Bitte-melde-dich-Inserate", wie sie im "Migros-Magazin" erscheinen, für heikel. In der Rubrik würden zum Teil sehr persönliche Details über gesuchte Personen preisgegeben.

Der Datenschutzbeauftragte halte die Rubrik für einen Grenzfall, heisst es in der neuesten Ausgabe von "datum", dem Newsletter des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Eine Einwilligung des alten Schulfreundes oder des RS-Kollegen zur Veröffentlichung von persönlichen Daten könne ja nicht vorliegen.

Zudem könne wohl kaum bei all diesen Inseraten ein überwiegendes Interesse geltend gemacht werden. Aus Sicht des Datenschutzes sei deshalb die Sache "nicht ganz sauber" - je detaillierter die Angaben im Inserat, desto eher dürfte es das Datenschutzgesetz verletzen.


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