«Blick.ch» hat Privatsphäre verletzt

Presserat - Das Online-Portal hat das Opfer eines Unfalls mit unverpixelten Bildern und persönlichen Details identifizierbar gemacht.

Der Presserat hat am Freitag die Stellungnahme zu einer Beschwerde gegen den «Blick.ch»-Artikel «Horror-Crash im Vollrausch» vom 13. November 2017 sowie dessen Folgebericht veröffentlicht. Das Online-Portal habe darin die unverpixelten Bilder des Unfallopfers ohne Zustimmung der Angehörigen gezeigt.

«Blick.ch» habe somit die Privatsphäre gemäss Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, wie der Presserat weiterschreibt. Zu den Bildern wurde das Opfer mit der Bekanntgabe zu vieler Details identifizierbar gemacht. (log)