«Blick» gewinnt gegen Nachrichtendienst

Ringier - Laut dem Bundesverwaltungsgericht sind der Zeitung Informationen zu Unrecht verwehrt worden.

Der «Blick» wollte letztes Jahr beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) für eine Analyse über Asylgesuche Zahlen erfragen. Statt die gewünschten Zahlen zu liefern, verwies der NDB auf den bundesrätlichen Geschäftsbericht. Man solle sich doch bitte bis zur Publikation in zwei Monaten gedulden. Auch die Intervention des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger brachte nichts.

Um die Grundsatzfrage zu klären, ob die Verzögerungstaktik der Behörden rechtens ist, gelangte der «Blick» ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Dieses hat nun entschieden. Der NDB habe den Zugang zu den Zahlen «zu Unrecht verwehrt, respektive den Zugang ungerechtfertigterweise aufgeschoben».

«Für uns ist das eine sehr wichtige Entscheidung, da sich der ‹Blick› natürlich für das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung stark macht», sagt Ringier-Sprecherin Manuela Diethelm zu persoenlich.com. Und auch Lobsiger freut sich. «Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung und könnte Signalwirkung für eine zeitnahe Beantwortung von Zugangsgesuchen haben», sagt er im «Blick» vom Mittwoch. Ein rascher Zugang sei insbesondere für Medienschaffende wichtig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt der Weiterzug ans Bundesgericht als Option. (cbe)