Blick und Basellandschaftliche Zeitung haben in Kommentaren nicht gegen die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verstossen. Der Presserat hat entsprechende Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen.
Im Falle des Blick-Kommentars ging es um die Teilnahme von Rechtsextremen an der 1. August-Feier auf dem Rütli sowie um die schleichende Salonfähigkeit des Rechtsextremismus' in der Schweiz. Dabei wurden Worte wie "braunes Gesindel" und "Hohlköpfe" verwendet. Die Basellandschaftliche Zeitung prangerte in ihrem Kommentar diverse Missbräuche von Ärzten gegenüber von Krankenkassen an. Erwähnt wurden das Aufrunden der Dauer von Patientengesprächen, der Verkauf von Mustermedikamenten oder die Verordnung von medizinisch nicht notwendigen Behandlungen.