Blick verletzte Intimsphäre von Kindern

Gerichtsurteil - Die Berichterstattung über einen Fall von sexuellem Missbrauch verletzte die Rechte der betroffenen Kinder. Sie litten psychisch und wurden gemobbt. Der Blick zeigte sich bis zum Schluss des Verfahrens uneinsichtig, bedauert nun aber die Wirkung der Berichte.

Im Sommer 2017 berichtete der «Blick» über einen besonders schlimmen Fall von sexuellem Missbrauch an mehreren Kindern im Schweizer Mittelland. Mehr als drei Jahre lange hat der Fall die Justiz beschäftigt. Nun liegt das Urteil des Obergerichts vor, wie die Zeitungen von CH Media am Donnerstag berichten. Demnach ist es dem Blick verboten, Formulierungen zu verwenden, die die Opfer erkennbar machen.

Der Blick hatte 2017 in einer ganzen Artikelserie Details zum Täter und seinen Opfern geliefert. Die Redaktion hatte dabei zwar keine Namen genannt und auch auf Fotos die Augenpartie des Täters deckte sie ab. «Doch in der Region, in der Täter und Opfer wohnen, war vielen sofort klar, um wen es sich handeln musste. Letzte Zweifel liessen sich mit einer einfachen Suche auf Google zerstreuen», schreibt CH Media.

Opfer wurden öffentlich ausgestellt

Deshalb hätten bereits am Tag nach dem ersten Artikel die Menschen am Ort ihr Verhalten gegenüber den missbrauchten Kindern verändert. «Man mied den Kontakt auf der Strasse. In der Schule kam es zu Hänseleien und Mobbing. Die Tat, der Missbrauch an sich, war schon schlimm genug. Aber dann auch noch öffentlich ausgestellt zu werden – das hat erneut traumatisiert. Und es wirkt bis heute nach – hört nie mehr auf», so CH Media unter Berufung auf die Gerichtsakten.

Als der Blick weitere Artikel veröffentlichte, habe sich der Vater an eine Anwältin gewandt. Diese erstritt eine superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichts, doch Ringier habe sich mit dem Inhalt der Verfügung nicht abfinden wollen. Zwar willigte der Verlag in die rückwirkende Bearbeitung seiner Artikel ein, aber eine Persönlichkeitsverletzung liege nicht vor.

«Bedauern dies aufrichtig»

Das sieht das Obergericht nun aber anders. In einem rechtskräftigen Entscheid verbietet es dem Blick, Formulierungen zu verwenden, welche die Opfer erkennbar machen. Nur in einem Punkt sei Ringier teilweise erfolgreich gewesen, so CH Media: Es sei dem Verlag gelungen, den Genugtuungsbetrag von 20'000 auf je 10’000 Franken zu verringern.

Für Ringier nimmt Kommunikationschefin Johanna Walser Stellung. Sie äussert sich bei CH Media und schreibt gegenüber persoenlich.com: «Wir haben das erstinstanzliche Urteil angefochten in der Ansicht, die Persönlichkeitsrechte Kinder gewahrt zu haben. Die damaligen Entscheidungen reflektieren wir intern kritisch.» Es sei nicht die Absicht von Blick, den Kindern Leid zugefügt beziehungsweise verstärkt zu haben. «Sollte dies aufgrund unserer Berichterstattung passiert sein, bedauern wir dies aufrichtig», so Walser.

Ringier respektiert das Urteil, ein Weiterzug ans Bundesgericht wurde laut Kommunikationschefin Walser nie in Betracht gezogen. (eh)