Der Schweizer Presserat rügt die "Aargauer Zeitung". Die Zeitung hatte in ihrer Berichterstattung über einen Betrugsprozess den Verurteilten erkennbar gemacht. Dies war laut Presserat im konkreten Fall unverhältnismässig. Beim Verurteilten handelte sich um den Buchhalter einer Zürcher Firma, der fast eine Million Franken abgezweigt hatte. Dafür wurde er vom Bezirksgericht Zürich zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Artikel nannte nicht nur dem Wohnort des Verurteilten im Kanton Aargau, sondern auch dessen frühere Tätigkeit als Kassier eines Schweizer Sportverbandes.
Gemäss Stellungnahme der "Aargauer Zeitung" war beides notwendig gewesen: Der Wohnort, weil sonst der regionale Bezug gefehlt hätte, die Erwähnung des Amts als Kassier, weil ein Teil des veruntreuten Geldes über die Konten des Verbands geflossen war. Ausserdem handle es sich um eine "gesellschaftlich leitende Funktion", was eine Identifizierung rechtfertigen könne. Der Presserat kommt in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer anderen Beurteilung: Mit den beiden Informationen sei der Verurteilte für einen grösseren Kreis der Leserschaft identifizierbar, die ohne den Bericht kaum von dessen Verurteilung erfahren hätte.
Die Nennung des Verbands war laut Presserat nicht nötig, weil dieser nicht geschädigt worden ist. Zudem hätte die "Aargauer Zeitung" die Wohnregion statt den genauen Wohnort nennen können, um den regionalen Bezug herzustellen, wie der Presserat schreibt. (sda)