Buchpreisbindung untersagt

Weko - Keine Gründe der wirtschaftlichen Effizienz für Sammelrevers.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz untersagt. Die Weko kam zum Schluss, dass der Sammelrevers nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann.

Beim Sammelrevers handelt es sich um ein Preisbindungssystem, bei welchem sich die einzelnen Buchhändler verpflichten, die von den Verlagen festgesetzten Endabnehmerpreise bei Verkauf der dem Sammelrevers unterstellten Verlagserzeugnisse einzuhalten (Buchpreisbindung). Rund 90 Prozent der in der Schweiz verkauften deutschsprachigen Bücher unterliegen der Buchpreisbindung.

Die Weko hatte zu prüfen, ob die durch den Sammelrevers verursachte erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann. Geprüft wurde insbesondere, ob der geltende Sammelrevers zu einer Erhöhung der Sortimentsbreite und -tiefe, zu einer höheren Produktevielfalt oder zu einer Verbesserung des Vertriebs durch eine höhere Verkaufsstellendichte und eine bessere Beratung führt.