Im laufenden Jahr fällten der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und die Bundesgerichte 45 Entscheide, die das Öffentlichkeitsprinzip betrafen. Die meisten Klagen stammten von Medienschaffenden, die keinen oder ungenügenden Zugang zu amtlichen Dokumenten erhielten.
In 28 Fällen kamen Richter und Schlichtungsbehörden zum Schluss, dass die Verwaltung Informationen zu Unrecht zurückhielt. Nur in 17 Streitfällen wurde der Verwaltung Recht gegeben und ihr Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip als korrekt eingestuft.
Haushaltgeräte, Atomkraftwerke
Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch machte in einer Mitteilung vom Mittwoch mehrere Beispiele publik, bei denen der Bund zu wenig transparent war. So habe das Bundesamt für Energie etwa eine Liste mit mangelhaften Haushaltsgeräten nicht herausgeben wollen.
In einem anderen Fall verweigerte das gleiche Amt Informationen über die Wertschriftenbewertung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Atomkraftwerke. In beiden Fällen kritisierte der Öffentlichkeitsbeauftragte das Amt wegen Intransparenz.
Das Bundesamt für Rüstung armasuisse wurde ebenfalls gerügt. Es hatte Dokumente schwarz eingefärbt, ohne dafür eine Begründung zu liefern. (sda)