Die Schweiz zieht ihre Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Jagmetti weiter. Noch offen ist allerdings, ob die Grosse Kammer des Gerichts den Antrag auf Neubeurteilung überhaupt annimmmt.
Der Journalist Martin Stoll hatte im Januar 1997 in der SonntagsZeitung Auszüge aus einem als vertraulich klassifizierten Papier des damaligen Schweizer Botschafters Carlo Jagmetti in den USA veröffentlicht. Das Dokument enthielt Strategien zur Lösung des Streits um die nachrichtenlosen jüdischen Vermögen.
Jagmetti geriet wegen des darin verwendeten aggressiven Vokabulars unter Druck und trat wenige Tage später zurück. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erstattete Anzeige und Stoll wurde wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen zu 800 Franken Busse verurteilt.
2000 bestätigte das Bundesgericht das Urteil der Zürcher Justiz. Im vergangenen April stellte aber die vierte Abteilung des EGMR auf Beschwerde des Journalisten fest, dass die Schweiz mit der Busse die in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungsäusserungsfreiheit verletzt habe.
Schweiz stellt erstmals solchen Antrag
Im Juli hat die Schweiz nun den Antrag gestellt, dass der Fall durch die siebzehnköpfige Grosse Kammer des EGMR neu beurteilt wird. Einen entsprechenden Bericht des Tages-Anzeiger bestätigte Frank Schürmann, Chef der Sektion Menschenrechte und Europarat im Bundesamt für Justiz und Prozessbevollmächtigter der Regierung in den Verfahren vor dem EGMR.
Gemäss Schürmann hat die Schweiz zum ersten Mal einen solchen Antrag gestellt. Die Möglichkeit, Urteile des Gerichtshofs einer Neubeurteilung zu unterziehen, bestehe allerdings auch erst seit 1998. Der Entscheid über den Antrag an die Grosse Kammer wurde laut Schürmann nach Rücksprache mit den beteiligten Departementen gefällt.