03.01.2018

Öffentlichkeitsgesetz

Bundesämter sind oft zu wenig transparent

Gemäss Entscheiden von Gerichten und des Öffentlichkeitsbeaftragten des Bundes wird der Zugang zu amtlichen Dokumenten oft zu Unrecht verweigert.
Öffentlichkeitsgesetz: Bundesämter sind oft zu wenig transparent
Die Fassade des UVEK-Verwaltungsgebäudes in Ittigen BE. Oftmals wollen Bundesämter weniger Einblick in ihre Unterlagen geben als gesetzlich verpflichtet. (Bild: Keystoen/Lukas Lehmann)

Die Bundesverwaltung wehre sich mit «schlechten Argumenten» gegen den Zugang zu amtlichen Dokumenten, schreibt der Verein «Öffentlichkeitsgesetz.ch» in einer Mitteilung. Das habe eine Auswertung von Gerichtsurteilen und Entscheiden des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) der letzten zwölf Jahre ergeben.

Seit 2006 wurde in den Augen der Richter und des EDÖB das Öffentlichkeitsgesetz nur in 37 Prozent der Fälle richtig angewendet. In 62 Prozent wurde es falsch oder teilweise falsch ausgelegt. Der von Medienschaffenden getragene Verein «Öffentlichkeitsgesetz.ch» wertete 279 Empfehlungen des EDÖB, 58 Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und 15 Urteile des Bundesgerichts aus.

In der Langzeitbeobachtung führt Armasuisse, die Rüstungsbehörde des Bundes, die Rangliste der transparenz-renitenten Bundesämter an. Zehn Mal wurde Armasuisse von der Schlichtungsbehörde oder von Gerichten wegen der falschen Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes gerüffelt. Nur einmal setzte das Amt das Gesetz laut einer Empfehlung des EDÖB richtig um. Ähnlich transparenz-unfreundlich ist die Lage laut «Öffentlichkeitsgesetz.ch» beim Bundesamt für Zivilluftfahrt und beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

Am häufigsten vor der Schlichtungsstelle oder vor Richtern antraben mussten das Staatssekretariat für Wirtschaft (25 Verfahren), das Nuklearinspektorat Ensi (22) und das Bundesamt für Gesundheit (20).

Eine umfassende Online-Entscheid-Sammlung

Die Resultate der Auswertung sind auf Öffentlichkeitsgesetz.ch für jede einzelne Verwaltungseinheit abrufbar. Die Visualisierung der Daten zeigt, wie oft ein Amt von einem Richter wegen schlechter Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes kritisiert worden ist, und wie oft es den Zugang gewährt und verweigert hat.

Auf der neu konzipierten Seite lässt sich der Ausgang jedes einzelnen Verfahrens abrufen. In einem Kurztext ist der Sachverhalt zusammengefasst. Zudem wird auf das Originaldokument und auf die Entscheide von vorangehenden Instanzen verwiesen. In der Rubrik «Das Gesetz» sind die einzelnen Verfahren zudem mit den betroffenen Gesetzesartikeln verlinkt. So entsteht auf Öffentlichkeitsgesetz.ch eine umfassende Entscheid-Sammlung zur Umsetzung der Transparenzgesetzgebung auf Bundesebene.

«Die Aufbereitung der Daten gibt ein klares Bild über den Umgang der einzelnen Verwaltungseinheiten mit dem geltenden Transparenzgesetz», wird Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins «Öffentlichkeitsgesetz.ch», in der Mitteilung zitiert. Eine detaillierte Darstellung findet sich im aktuellen Blogbeitrag auf Öffentlichkeitsgesetz.ch. (pd/maw)



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