Ringier hat gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 19. Juni 2026 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht (persoenlich.com berichtete). Das bestätigt der Verlag auf Anfrage von persoenlich.com. Kommentieren will man den Entscheid nicht.
Das Obergericht hatte Ringier verpflichtet, der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin den mit vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln erzielten Gewinn herauszugeben. Gemäss Gericht entspricht das 139'228 Franken nebst Zins. Die Vorinstanz hatte den Betrag noch auf 309'531 Franken festgelegt.
«Bundesgericht wird Ringier etwas Zeitgewinn verschaffen»
Spiess-Hegglin ihrerseits verzichtet auf einen Weiterzug. «Nach der ersten Instanz hat uns auch das Obergericht in sämtlichen Rechtsfragen recht gegeben und unser Berechnungsmodell bestätigt», teilt sie auf Anfrage mit. Um die Herausgabe der Gewinne werde Ringier nicht herumkommen. «Das Bundesgericht wird Ringier etwas Zeitgewinn verschaffen», so Spiess-Hegglin weiter.
Was der Gang nach Lausanne bringt, ist offen. Das Bundesgericht rechnet den Gewinn nicht neu nach, sondern prüft, ob das Obergericht das Recht richtig angewendet hat. Eine Gewinnschätzung korrigiert es nur ausnahmsweise – und selbst dann ginge der Fall zurück nach Zug.
Der Entscheid aus Lausanne dürfte den Rechtsstreit ohnehin nicht beenden. Spiess-Hegglin hatte schon 2020 angekündigt, die gesamte Medienkampagne einzuklagen. Das Obergerichtsurteil lieferte dafür eine Berechnungsgrundlage. Es geht um 167 Artikel, die der Blick zwischen Dezember 2014 und September 2015 publiziert habe. Eingereicht ist eine solche Klage bislang nicht. Kommt sie, geht es um ein Vielfaches der jetzt strittigen Summe.
Marc Walder hatte sich 2020 öffentlich entschuldigt
Anlass des Verfahrens war die Berichterstattung über die Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014, an der die ehemalige Kantonsrätin teilgenommen hatte. Was in jener Nacht geschah, konnte juristisch nie geklärt werden. Dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, hat Ringier akzeptiert. CEO Marc Walder entschuldigte sich 2020 öffentlich.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil zur Gewinnherausgabe hatte Ringier noch von einem «fatalen Schlag für den freien Journalismus» gesprochen, der die Medienfreiheit gefährde. Nach dem Obergerichtsurteil hielt der Verlag nur noch fest, der Entscheid bestätige, dass die geforderte Gewinnherausgabe in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Realität gestanden habe.
Das Obergericht hatte den Betrag reduziert, weil es beim Online-Werbeerlös mit drei statt fünf bis sechs Werbeeinblendungen pro Artikel rechnete und beim Print-Werbeerlös auf die von Ringier offengelegten Zahlen abstellte.

