Die Berner Zeitung BZ darf sich an der Pendlerzeitung 20 Minuten beteiligen. Das heute veröffentlichte Bundgesgerichtsurteil bestätigt somit den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen, welche im Mai 2006 das Beteiligungsverbot der Wettbewerbskommission (Weko) aufgehoben hatte. Die Weko hatte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Im März 2003 beteiligte sich die zur Espace Media Groupe gehörende Berner Zeitung AG mit 17,5 Prozent an der 20 Minuten AG. Während die Wettbewerbskommission (Weko) die gleichzeitig erfolgte Beteiligung durch die Tamedia genehmigte, verwehrte sie den Bernern den Einstieg ins Geschäft der Pendlerzeitungen.
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hatte im Mai 2006 diesen Weko-Entscheid umgestossen. Die Weko legte daraufhin beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der Rekurskommission ein. Nun hat das Bundesgericht endgültig entschieden und gibt der Berner Zeitung AG vollumfänglich Recht. Damit kann die seit nunmehr vier Jahren suspendierte Beteiligung vollzogen werden.