Bundesgericht erwirkt Publikationsverbot

SonntagsZeitung - Die Zeitung darf bis zum 5. November keine Details aus ihren Recherchen zur Affäre zweier Bundesrichter veröffentlichen.

Die Recherchen betreffen ein Verfahren am Bundesgericht zur Beziehung zwischen Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz. Nachdem die Redaktion das Gericht mit den recherchierten Details konfrontiert hatte, liessen vier Richter der zweiten zivilrechtlichen Abteilung sowie das Bundesgericht selbst die Berichterstattung darüber beim Zürcher Handelsgericht verbieten. Das schreibt Mario Stäuble in der SonntagsZeitung. Das Handelsgericht erliess eine superprovisorische Verfügung.

Zur Begründung hätten die Antragsteller angeführt, ansonsten seien die Vertrauenswürdigkeit der Institution und der beteiligten Richter gefährdet.

Das Enddatum des Verbots fällt auf den Tag einer öffentlichen Verhandlung in Lausanne. Am 5. November um 10 Uhr entscheiden fünf Bundesrichter über das Revisionsgesuch eines Mannes, der wegen versuchter Tötung verurteilt worden war. Van de Graaf hatte am Urteil mitgewirkt. Im Rahmen dieses Falls klärt das Gericht, ob die Beziehung der beiden eine laut Gesetz unzulässige «dauernde Lebensgemeinschaft» war. Insgesamt sind laut SonntagsZeitung 15 Revisionsgesuche hängig, die sich auf die Affäre berufen.

Der Entscheid dürfte die Wiederwahl der beiden Richter beeinflussen. Die Gerichtskommission des Parlaments berät am 11. November über die Bundesrichterwahlen, die auf die Wintersession verschoben wurden. Die Weltwoche hatte die Beziehung Ende April publik gemacht. (nil)