Bundesgericht hebt Schuldspruch der UBI auf

TSR - Keine Konzessionsverletzung.

Der Beitrag "der Richter, der Psychiater und der Angeklagte" in der Sendung "Temps présent" des Westschweizer Fernsehens TSR ist laut Bundesgericht nicht zu beanstanden. Es hat einen gegenteiligen Entscheid der UBI aufgehoben. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte 2008 auf Beschwerde des Psychiaters Gérard Salem eine Konzessionsverletzung in der Sendung "der Richter, der Psychiater und der Angeklagte" von 2007 festgestellt. Der Beitrag hatte sich mit psychiatrischen Gutachten zu Angeklagten befasst.

Im letzten von fünf Teilen war der Fall eines Genfer Mädchens thematisiert worden, das behauptet hatte, von seinem Vater und zwei Onkeln sexuell missbraucht worden zu sein. Salem hatte das Kind begutachtet und seinen Aussagen Glaubhaftigkeit attestiert. Später hatte das Mädchen seine Anschuldgungen dann aber zurückgenommen, worauf der Prozess mit einem Freispruch endete. Im fraglichen Teilbeitrag war vor allem der Anwalt des Angeschuldigten zu Wort gekommen. Salem verweigerte mit Verweis auf das Berufsgeheimnis eine Stellungnahme.

Die UBI hatte die Auffassung vertreten, dass es für eine ausgewogene Berichterstattung notwendig gewesen wäre, einen anderen psychiatrischen Experten zu Wort kommen zu lassen, um ein Gegengewicht zu den Anschuldigungen des Anwalts zu setzen. Das Bundesgericht hat an seiner öffentlichen Beratung vom Freitag nun die Beschwerde der SRG gutgeheissen. Nach Ansicht der Richter in Lausanne hätte die Sendung als Ganzes betrachtet werden müssen und nicht nur ihr letzter Teil. Insgesamt sei die Sendung nicht zu beanstanden. (sda)