Bundesgericht hebt UBI-Entscheid auf

TVO - "Fokus" hat das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Die Berichterstattung des Ostschweizer Fernsehens TVO zum Konzessionsstreit Ende 2009 war sachgerecht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht und hebt damit einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) vom Januar 2011 auf. Dies schreibt TVO am Mittwoch in einer Mitteilung.

TVO hatte im Dezember 2009 intensiv über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes berichtet, dass die Erteilung der Konzession an TVO nochmals überprüft werden müsse. Innerhalb einer Woche wurden mehrere Beiträge zum Thema ausgestrahlt. Zudem diskutierten der damalige St. Galler Regierungspräsident Joe Keller und TVO-Geschäftsführer André Moesch in der Sendung "Fokus" die für den Sender schwierige Situation.

Tele Säntis-Initiant Günter Heuberger beschwerte sich daraufhin beim Ombudsmann der Radio und Fernsehveranstalter über die Berichterstattung. Diese sei einseitig und unausgewogen. Der Ombudsmann wies die Beschwerde im März 2010 zurück, worauf sich Heuberger an die nächste Instanz, die UBI, wandte. Diese entschied im Januar 2011, die beanstandeten Nachrichtenbeiträge bei TVO seien korrekt gewesen. Hingegen habe die Sendung "Fokus" insbesondere bezüglich der Zusammensetzung der Diskussionsrunde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Mit dem Entscheid der UBI zur Sendung "Fokus" war TVO nicht einverstanden und zog ihn ans Bundesgericht weiter. Dessen II. öffentlich-rechtliche Abteilung hat nun in letzter Instanz entschieden und gibt TVO Recht: die Sendung "Fokus" vom 16. Dezember 2009 habe das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Der Entscheid der UBI wird damit aufgehoben. Der Urheber der Beschwerde trägt die Gerichtskosten und muss TVO eine Parteientschädigung zahlen. (pd)