Bundesgericht heisst Beschwerden teilweise gut

Buchpreisbindung - Noch keine Begründung.

Die Buchhändlerverbände haben vor Bundesgericht einen Teilsieg gegen das Verbot der Buchpreisbindung errungen. Es hat ihre Beschwerden gegen den Weko-Entscheid von 1999 teilweise gutgeheissen. Die Weko muss die Sache nun neu beurteilen. Die Tragweite des Urteils ist noch weitgehend offen. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden des Börsenvereins des deutschen Buchhandels und des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbandes (SBVV) würden teilweise gutgeheissen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteilsdispositiv vom 15. August.

Der Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen vom 21. Mai 2001 werde aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Wettbewerbskommission (Weko) zurückgewiesen, hält es weiter fest. Die Erwägungen liegen im heutigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Somit bleibt die Tragweite des Entscheides weitgehend offen. Erst die schriftliche Urteilsbegründung wird hier Klarheit schaffen. Der SBVV sieht sich durch das Urteil dennoch in seiner langjährigen Argumentation für die Buchpreisbindung bestätigt, wie er in seiner Medieninformation vom Freitag schreibt.

Mit dem Rückweisungsentscheid werde nun ermöglicht, die vom SBVV immer wieder verlangte umfassende Würdigung der Preisbindung vorzunehmen. Dabei seien dann auch die Untersuchungsergebnisse der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Studie (Prognos-Studie) unmittelbar zu berücksichtigen. Patrik Ducrey, stellvertretende Direktor der Weko gab gegenüber der Nachrichtenagebtur sda an, dass die Weko keine Stellungnahme abgeben könne, da die Gründe für den Entscheid unbekannt seien. Die Gerichtsgebühr von 20'000 Franken auferlegt das Bundesgericht zur Hälfte den beschwerdeführenden Verbänden. Gleichzeitig wurde die Weko verpflichtet, diese mit 10'000 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen.