Das Urner Obergericht hat den früheren Erstfelder Barbesitzer Ignaz Walker zu Unrecht vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau freigesprochen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil, wie die «Neue Zürcher Zeitung» in ihrer Samstagausgabe schreibt. Die Urner Justiz wird den Fall erneut beurteilen müssen – zum dritten Mal.
Die Lausanner Richter kritisieren in ihrem Urteil nicht nur das Urner Obergericht, sondern auch das Politmagazin «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF. Die in der «Rundschau» verbreitete Theorie, dass Walker Opfer eines Komplotts geworden sei, müsse «klar verworfen werden», wird im NZZ-Artikel der Entscheid des Gerichts zitiert.
«Mediales Kesseltreiben»
Redaktor Marcel Gyr schreibt in seinem Kommentar zum Artikel: Als Prozessbeobachter könne man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Urner Richter dem «medialen Kesseltreiben» erlegen seien. «Aus unerfindlichen Gründen schlug die ‹Rundschau› sich im Vorfeld des Prozesses ohne Wenn und Aber auf die Seite des Beschuldigten», so Gyr weiter. In mehreren Sendungen hätten die Fernsehmacher eine «abstruse Komplotttheorie» kolportiert, die von anderen Medien «erstaunlich unkritisch» weiter verbreitet worden sei. Für den angeblichen Komplott gebe es aber laut Bundesgericht keinerlei Anhaltspunkte.
Weiter kritisieren die Lausanner Richter gemäss Gyr, dass SRF bei der Herausgabe eines Schreibens, das den Ermittlungsbehörden als Beweismittel hätte dienen sollen, offenbar Namen selektiv eingeschwärzt habe. Dadurch sei der Sinn des Dokuments verändert worden, heisst es im Urteil und weiter: Dies komme einer eigentlichen Manipulation gleich. Für den NZZ-Redaktor spielt sich der Skandal im Fall Walker «nicht nur in der Urner Justiz ab». (lom)