Das Westschweizer Fernsehen TSR hat mit einem Tagesschau-Beitrag über besonders brutale Horrorfilme die Vorschriften zum Jugendschutz verletzt. Die SRG ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Im Juli 2011 war im "téléjournal" des TSR von 19.30 Uhr über das Internationale Festival des Fantastischen Films in Neuenburg berichtet worden. Der Beitrag befasste sich mit "Gore"-Filmen, einer besonders blutrünstigen Unterart im Horror-Genre. Es wurden auch Ausschnitte gezeigt, etwa aus dem Film "Hostel" von 2005.
Keine Gewaltverherrlichung
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kam im vergangenen Februar zum Schluss, dass die in der Reportage gezeigten Bilder geeignet gewesen seien, die Entwicklung von Minderjährigen zu gefährden. Dies stelle einen Verstoss gegen Artikel 5 des Radio- und Fernsehgesetzes dar. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SRG nun abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne ist im ganzen Bericht Gewalt, Sadismus und Perversion präsent gewesen. Bezweckt worden sei damit zwar keine Gewaltverherrlichung, sondern eine Darstellung des Gore-Genres, das von extremer Brutalität geprägt sei.
Filme dieser Art seien aber nicht für ein junges Publikum bestimmt. Der Bericht habe zur Hauptsache aus einer Abfolge von Todes-, Schreckens- und Folterszenen bestanden. Diese seien unbestreitbar geeignet gewesen, die Entwicklung junger Kinder zu gefährden, die solche Bilder anders als Erwachsene nicht einordnen könnten.
Die SRG versuche, den gewalttätigen Charakter des Gezeigten systematisch zu minimalisieren. Schwer verständlich sei auch ihr Standpunkt, wonach das Zielpublikum der Tagesschau Erwachsene seien. Vielmehr sei es eine allgemein bekannte Tatsache, dass die Sendung häufig von Familien gemeinsam angeschaut werde. Weiter stehe fest, dass die Zuschauer vor der Ausstrahlung nur unzureichend gewarnt worden seien. Der unmittelbar vor der Sendung ausgesprochene Warnhinweis habe Eltern nicht mehr erlaubt, angemessen zu reagieren. Schliesslich sei durch das Eingreifen der UBI auch die Medienfreiheit der SRG nicht verletzt worden. (sda)