Bundesgericht stösst UBI-Entscheid um

"Kassensturz" - Doch keine Verletzung der Programmbestimmungen.

Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der SRG SSR idée suisse gutgeheissen. Es überstimmt damit einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI). Das UBI hatte im Fall des "Kassensturz"-Beitrags "Nutzlose Schulmedizin: Kassen zahlen Millionen für nichts" eine Verletzung der Programmbestimmungen festgestellt. Die SRG wandte sich daraufhin ans Bundesgericht, welches dieser Verletzung in seinem Urteil nicht zustimmte. Die genaue Begründung steht noch aus.

Aufgrund des erwähnten "Kassensturz"-Beitrags vom 7. Juni 2005 hatte sich Thomas Cueni, Generalsekretär von Interpharma, ans UBI gewandt. Er bemängelte, dass die Pharmabranche zu den im Beitrag erhobenen Vorwürfen keine Stellung nehmen konnte. Konkret ging es um die Frage, ob Krankenkassen für Medikamente bezahlen müssten, deren Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit nicht erwiesen sind. Cueni selbst wurde zu dieser Thematik zitiert. Allerdings stammte seine Aussage aus einer früheren "Kassensturz"-Sendung -- ein aktuelles Zitat wurde nicht eingeholt. Dies war einer der Hauptpunkte in der Begründung des UBI zur Verletzung der Programmbestimmungen.

Ueli Haldimann über Urteil erfreut

SF-Chefredaktor Ueli Haldimann zeigt sich gegenüber "persoenlich.com" erleichtert über den Entscheid des Bundesgerichts. Er habe sich schon im Vorhinein gute Chancen ausgerechnet, dass die Beschwerde gutgeheissen werde. Der UBI-Entscheid sei schliesslich sehr knapp ausgefallen. "Das Bundesgericht hat nun schon in mehreren Fällen einen Entscheid des UBI korrigiert", so Haldimann. Der SF-Chefredaktor wertet dies als "positives Zeichen".