Zwei Journalisten des L'Hebdo müssen sich für ihre Artikel über Yeslam Binladin nicht vor Gericht verantworten. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde gegen die verweigerte Eröffung eines Strafverfahrens nicht eingetreten. Zwei Wochen nach den Anschlägen vom 11. September waren im Westschweizer Magazin L'Hebdo drei Artikel erschienen, die sich mit islamistischen Finanznetzen befassten.
Unter die Lupe genommen wurden dabei auch der in Genf wohnhafte Halbbruder Osama bin Ladens, Yeslam Binladin, und seine Finanzgesellschaften. Ein Beitrag befasste sich zudem mit seiner umstrittenen Einbürgerung. Am 4. Oktober erschien im Hebdo seine Gegendarstellung, worin er jede Verbindung zum Halbbruder bestritt. Bereits zuvor hatte er gegen zwei Journalisten des L'Hebdo Strafanzeige wegen übler Nachrede eingereicht.
Kein Opfer