29.04.2013

SRF

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Botox-Sondersendung verletzte Gebot der Sachgerechtigkeit.
SRF: Bundesgericht weist Beschwerde ab

Das Schweizer Fernsehen hat in einer Sondersendung über Botox zu Unrecht nicht darüber informiert, dass für die Produktion des Nervengifts Hunderttausende von Mäusen bei Tierversuchen sterben. Laut Bundesgericht wurde das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt.

Am 2. Januar 2012 hatte das Schweizer Fernsehen im Gesundheitsmagazin "Puls" eine Spezialsendung zu Botulinumtoxin (Botox) ausgestrahlt. Das Publikum wurde unter anderem über die medizinischen und kosmetischen Anwendungsmöglichkeiten informiert, sowie über das Milliardengeschäft für die Hersteller.
 
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kam 2012 auf Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) zum Schluss, dass im Rahmen dieser Sendung auch die im Zusammenhang mit Botox notwendigen Tierversuche hätten thematisiert werden müssen.
 
Mit dem Weglassen entsprechender Hinweise sei das Gebot der sachgerechten Information verletzt worden. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) abgewiesen.
 
Laut den Richtern in Lausanne ist der Entscheid der UBI entgegen der Ansicht der SRG vertretbar. Der fragliche Beitrag sei als Sondersendung einzig zum Thema Botox angekündigt worden. Der Zuschauer habe damit davon ausgehen dürfen, über alle für ihn als Patient oder Konsument notwendigen Aspekte informiert zu werden.
 
Meinung von Kunden beeinflussen
 
Die Information, dass geschätzt mehrere hunderttausend Mäuse pro Jahr bei Tierversuchen mit Botox verenden würden, habe dabei nicht ausgeklammert werden dürfen. Die Tatsache, dass mit steigendem Verbrauch von Botox auch mehr Tierversuche notwendig seien, wäre geeignet gewesen, die Haltung potentieller Kunden zu beeinflussen.
 
Von einem Magazin, dass seine Service- und Ratgeberfunktion in den Vordergrund stelle, durfte laut Gericht erwartet werden, den Aspekt der Tierversuche nicht zu verschweigen. Nur durch die Erwähnung des mit der Produktion von Botox verbundenen Tierleidens hätte sich das Publikum eine vollständige eigene Meinung bilden können.
 
Daran ändere sich auch nichts, dass fünf Jahre zuvor im Konsumentenmagazin "Kassensturz" die Tierversuchs-Problematik mit Botox thematisiert worden sei. Ebenso wenig genüge es, dass auf der Homepage der SRG in einem ergänzenden Beitrag zur Puls-Sendung ein kritischer Artikel zu den Tierversuchen erschienen sei. (sda)

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