Das Schweizer Fernsehen hat bei der Berichterstattung über zwei SRG-Meinungsumfragen keine programmrechtlichen Grundsätze verletzt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen, wie SF am Mittwoch mitteilte. Die Lausanner Richter stützten damit einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) vom August 2008. Die UBI hatte damals zwei Beschwerden eines deutschen Mathematikprofessors abgewiesen.
Der Wissenschafter kritisierte darin die Umfrage-Ergebnisse vor den Volksabstimmungen vom 24. Februar 2008 sowie vor den Eidgenössischen Wahlen 2007. Dem SF warf er vor, programmrechtliche Informationsgrundsätze verletzt zu haben. Das Fernsehen sei zu locker mit dem Zahlenmaterial umgegangen. Die UBI wies beide Beschwerden mit der Begründung ab, das Fernsehen habe sachgerecht informiert und die eigenen Leitlinien beachtet. Das Publikum habe sich aufgrund der präsentierten Ergebnisse eine eigene Meinung bilden können.
Bereits im März war das Bundesgericht auf eine der beiden Beschwerden nicht eingetreten, wie das SF weiter schreibt. Mit dem Urteil zur zweiten Beschwerde vom 30. September seien somit beide UBI-Entscheide rechtskräftig.