Bundesverfassung kann TV-Pläne verhindern

Swisscom - Staatsbeteiligung wird zum Verhängnis.

Mit dem Nein des Nationalrats zur Privatisierung der Swisscom, könnten die TV-Pläne gefährdet werden. Der Staat bleibt Mehrheitsaktionär und kann weiterhin über das Unternehmen entscheiden. Beim Thema Fernsehen gerät die Swisscom in Konflikt mit der Bundesverfassung. Dort ist "die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie der Programmgestaltung" festgehalten. Laut Yvo Hangartner, emeritierter Professor der Universität St. Gallen, heisst "frei primär staatsfrei", wie er gegenüber Facts sagt.