Das Schweizer Fernsehen darf künftig vor der "Tagesschau" und "10vor10" kein Uhrensponsoring mehr platzieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der SRG gegen einen entsprechenden Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) abgewiesen, wie Recherchen von "persoenlich.com" ergeben haben. Das Bundesverwaltungsgericht verfügte, dass die sogenannten gesponserten "Scharnier-Sendungen" in Form von Zeitinformation unzulässig seien. Die vom Gesetzgeber gewünschte Grenze zwischen Werbung und Sponsoring werde verwischt, die Dauereinblendung des Sponsors führe zu einer unerlaubten werblichen Hervorhebung.
Die SRG hätte eigentlich die Möglichkeit, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. "persoenlich.com" weiss aber, dass die SRG darauf verzichtet. Mit der neuen Radio- und Fernsehverordnung, die am 1. April in Kraft tritt, winkt dem Schweizer Fernsehen nämlich eine andere Werbeform als Ersatz. Neu dürfen Werbespots bis zu 10-Sekunden Länge ohne Erkennungssignal bzw. Werbetrenner ausgestrahlt werden. Das heisst, solche Kurzwerbespots können unmittelbar vor einer Sendung ausgestrahlt werden. Die SRG geht wohl davon aus, dass dadurch die drohenden Ertragseinbussen durch den Wegfall des Uhrensponsorings kompensiert werden können.
Damit findet ein juristischer Schlagabtausch ein Ende, der vor vielen Jahren begonnen hat. Bereits 1998 war dem BAKOM das Uhrensponsoring ein Dorn im Auge und das Bundesamt eröffnete ein Verfahren. Damals stützte aber das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Praxis der SRG-Sender und so waren in den vergangenen 16 Jahren die gesponserten TV-Uhren zu sehen. Aufgrund einer Änderung im revidierten Radio- und Fernsehgesetzt (RTVG) 2007 erliess nun das BAKOM erneut eine VerfÜgung gegen das Uhrensponsoring. Dieses Mal wurde die Beschwerde der SRG dagegen abgewiesen.