"Ktipp", "saldo" und die übrigen Zeitschriften vom Verlag Konsumenteninfo erhalten von der Post keine Tarifermässigung mehr. Dass dadurch die Existenz der Herausgeberin gefährdet sein könnte, spielt laut Bundesverwaltungsgericht keine Rolle.
Die Post erhält von der Eidgenossenschaft 30 Millionen Franken, um bestimmten Zeitschriften und Zeitungen Ermässigungen bei den Versandtarifen zu gewähren. Bezweckt wird damit die Erhaltung einer vielfälltigen Presselandschaft. Auf Ende 2007 waren die Kriterien geändert worden, die zum Erhalt des Vorzugspreises berechtigen.
Bis dahin hatten die Konsumentenmagazine "Ktipp" und "saldo", sowie die Zeitschriften "K-Geld", "Gesundheitstipp", "Haus & Garten" und das "radiomagazin" aus dem Verlagshaus Konsumenteninfo AG die Vergünstigung erhalten. Ihre nach der Gesetzesänderung gestellten Verbilligungsgesuche wies die Post ab.
Zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat. Laut den Richtern in Bern kann die Aktiengesellschaft nicht von den Verbilligungen profitieren, die einem nicht gewinnorientierten Verein oder einer Genossenschaft für Publikationen gewährt werden, die weniger als einmal wöchentlich erscheinen. Dass das Verlagshaus bis Ende 2007 billige Tarife erhalten habe, ändere daran nichts. Keine Rolle spiele schliesslich, ob von den Vergünstigungen wie behauptet die wirtschaftliche Existenz des Verlagshauses abhänge. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)