03.09.2024

Radio Grischa

Bündner Sender sucht Personal und baut Studio

Trotz rechtlichen Auseinandersetzungen will der Schawinski-Bühler-Sender fahrplanmässig Anfang Jahr starten.

Das künftige Regionalradio Grischa, welches die Konzession für das Gebiet 32 (Graubünden, Glarus, Sarganserland) zugesprochen wurde, lanciert die Ausschreibung für die Sollstellen. Radio Grischa wird allein im Hauptstudio gegen 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Der Sendestart ist auf anfangs 2025 geplant. Das Hauptstudio in Chur wird in den nächsten drei Monaten gebaut. Dies geht aus einer Medienmitteilung hervor.

Zahlreiche Bewerbungen erhalten

Gemäss der Ausschreibung werden eine Person für die Programmleitung gesucht, dann die Mitglieder der Moderation und der Redaktion sowie zwei Werbezeitverkäufer.

Stefan Bühler, Mitinitiant des Projekts Radio Grischa gegenüber persoenlich.com: «Wir haben schon bisher zahlreiche Bewerbungen erhalten. Nun starten wir den offiziellen Bewerbungsprozess, damit wir mit dem bestmöglichen Personal an den Start gehen können.»

Festhalten am Namen Radio Grischa

Bemerkenswert ist, dass Roger Schawinski und Stefan Bühler weiterhin am Namen Grischa festhalten. Die Zürcher Handelsgericht hatte am vergangenen Freitag entschieden, dass Somedia ihre Firma weiterhin Radio Grischa AG nennen könne. Über die Nutzung der Marke Radio Grischa entscheidet hingegen das Institut für Geistiges Eigentum. Das Original-Radio-Grischa wurde 1985 von Somedia gegründet, wurde aber später in «Radio Südostschweiz» unbenannt. Schawinski und Bühler wollen nun aber wegen Nichtgebrauch ihr geplantes Radio Grischa nennen – und nicht wie ursprünglich kommuniziert: Radio Alpin. Die Somedia hält aber weiterhin an Radio Grischa fest und hat kürzlich einen eigenen Internetsender mit diesem Namen gestartet. Dieses Verfahren ist weiterhin hängig, wie auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in welchem über die Konzessionsvergabe an Schawinski und Bühler entschieden wird. In einem ähnlichen Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht am 21. August aber entschieden, dass die Konzessionsvergabe an TeleBärn für das Versorgungsgebiet Bern rechtens gewesen sei (ma).


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