Chefredaktor Bruno Hug muss gehen

Obersee Nachrichten - Die «Obersee Nachrichten» in Rapperswil-Jona akzeptieren das Urteil im «Kesb-Fall». Der Leiter und Chefredaktor der Gratiszeitung, Bruno Hug, dem eine persönlichkeitsverletzende Kampagne vorgeworfen wurde, scheidet aus dem Unternehmen aus.

Der Verwaltungsrat habe beschlossen, die Geschäftsführung per sofort an Rolf Seelig zu übergeben. Seelig war bisher bei Somedia in Chur als Kadermitglied und Abteilungsleiter Zeitungen, Zeitschriften und Buchverlage tätig. Die «Obersee Nachrichten» gehören zur Somedia.

«Der bisherige Leiter und Chefredaktor, Bruno Hug, scheidet aus dem Unternehmen aus», heisst es im Communiqué der «Obersee Nachrichten» vom Freitag. Aus Gründen der Persönlichkeitsschutzes würden keine weiteren Auskünfte gegeben.

Der Verwaltungsrat habe zudem beschlossen, das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland in Sachen Kesb/Stadt Rapperswil-Jona zu akzeptieren. Die Redaktion in Rapperswil sei am Freitag über diese Schritte informiert worden.

Persönlichkeitsverletzung

Das Kreisgericht hatte am Dienstag eine Klage der Stadt Rapperswil-Jona und des Präsident der Kesb Linth gegen die «Obersee Nachrichten» weitgehend gutgeheissen. Das Gericht kam zum Schluss, die Gratiszeitung habe eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gegen die Kläger geführt.

Gemäss dem Urteil haben die «Obersee Nachrichten», deren Verleger und Redaktor Bruno Hug sowie ein weiterer Redaktor zwischen September 2014 und August 2017 mit zahlreichen Berichten und Leserbriefen eine Kampagne geführt, deren Stossrichtung es war, die Kesb Linth und deren Präsidenten in der Öffentlichkeit zu diskreditieren (persoenlich.com berichtete).

«Vorliegend wurden die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung überschritten», schrieb das Gericht. Die «Obersee Nachrichten» werden verpflichtet, den Entscheid, sobald dieser rechtskräftig wird, im Blatt zu publizieren, in ihrem Onlinearchiv und weiteren Datenquellen entsprechende Hinweise anzubringen und zahlreiche Facebook-Einträge zu löschen.

Kritische Berichte erlaubt

Das Gericht hielt fest, dass «eine kritische Berichterstattung der Medien weder verboten noch eingeschränkt werden» dürfe. Mit der wichtigen Rolle der Medien seien aber auch Pflichten verbunden. Das Recht der Medien zur freien Berichterstattung ende dort, wo die Interessen des Persönlichkeitsschutzes überwögen.

Der Streit zwischen den «Obersee Nachrichten» und den Kesb-Behörden hat eine lange Vorgeschichte. Unter anderem spielte sie im Herbst 2016 auch im lokalen Wahlkampf eine Rolle: Bruno Hug, Verleger und Redaktor der Gratiszeitung, trat gegen den amtierenden Stadtpräsidenten von Rapperswil-Jona an und holte im ersten Wahlgang am meisten Stimmen. Danach zog er seine Kandidatur zurück.

Vor zwei Tagen gab sich Hug noch hoffnungsvoll: «Wir haben nicht vollumfänglich verloren, sondern zu drei Vierteln. Das Urteil dieses Bezirksgerichts ist ein rein politisches Urteil. Der Staat verteidigt den Staat», sagte er gegenüber persoenlich.com. Das Urteil sei auch völlig wirr. Der Kesb-Leiter bekomme keine Genugtuung, weil er, wie das Gericht sagt, von den Berichten nicht persönlich betroffen sei. «Umgekehrt aber verurteilt mich das Kreisgericht wegen Persönlichkeitsverletzung gegen eine Stadt und eine Behörde». (sda/eh)