Bei einer Tageszeitung hat der Chefredaktor das letzte Wort. Er bestimmt, was publiziert wird. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Demokratiebewegung Liechtenstein gegen die Zeitung "Liechtensteiner Vaterland" abgewiesen. Bei der Beschwerde geht es um die Neuerscheinung des Kriminalromans "Die Entführung" des Liechtensteiner Autors Armin Oehri, die im Fürstentum im Sommer letzten Jahres hohe Wellen warf. Verlag und Autor warfen dem "Liechtensteiner Vaterland" vor, das Buch zu boykottieren, weil es ein heikles Thema in der Liechtensteiner Geschichte aufgreife.
Von einem Boykott könne nicht die Rede sein, teilte der Presserat am Dienstag mit. Er wies die Beschwerde ab mit der Begründung, es stehe im alleinigen Ermessen einer Redaktion, ob sie ein Buch rezensiere oder ein Interview mit dem Autor veröffentliche. Zudem entspreche es gängiger Medienpraxis, dass in hierarchisch organisierten Redaktionen der Chefredaktor entscheide, was publiziert werde.
Günther Fritz, Chefredaktor des "Liechtensteiner Vaterland", hatte in einem Editorial auf Boykott-Vorwürfe des Konkurrenzblattes reagiert und betont, er lasse sich nicht vorschreiben, eine Buchrezension und/oder ein Interview mit dem Autor zu veröffentlichen. Im konkreten Fall ist laut Presserat nicht erwiesen, dass die Ablehnung von Buchbesprechung und Interview erfolgte, weil ein dunkles Kapitel aus der Geschichte Liechtensteins aus Rücksicht auf einen Teil der Leserschaft hätte verschwiegen werden sollen. Das "Liechtensteiner Vaterland" habe im Juni 2010 auf das Buch hingewiesen und im Herbst einen ausführlichen Bericht über eine öffentliche Lesung des Autors publiziert.
Das Buch "Die Entführung" thematisiert die so genannte "Rotter-Affäre", eine Geschichte aus der Judenverfolgung durch die Nazis. Nationalsozialisten aus Deutschland und Liechtenstein hatten am 5. April 1933 die ehemaligen Theaterbetreiber Fritz und Alfred Rotter sowie dessen Ehefrau Gertrud aus ihrem Exil in einem Liechtensteiner Hotel gelockt, um sie nach Deutschland zu entführen. Auf der Hetzjagd durch die Berge konnte Fritz Rotter fliehen, Alfred und Gertrud Rotter stürzten in den Felsen unterhalb des Ortes Gaflei auf ungeklärte Weise zu Tode. Im Prozess gegen die vier Verfolger im Juni 1933 verhängte das Gericht in Vaduz sehr milde Haftstrafen. Selbst dieses Urteil fand Anstoss. Über 700 Personen unterschrieben eine Petition für die vorzeitige Haftentlassung der Täter. (sda)