Ueli Haldimann, Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, muss am nächsten Donnerstag erneut vor Gericht. Dies meldet die "Sonntagszeitung" in ihrer gestrigen Ausgabe. Der Grund: der "Kassensturz" beschuldigte den Zürcher Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst vor zwei Jahren der sexuellen Belästigung, weil dieser eine Patientin unnötig betastet habe. Neben Meyer-Fürst klagen noch zwei weitere Geschädigte gegen Haldimann und andere Verantwortliche des Schweizer Fernsehens.
Als "Beweis" für seine Behauptung setzte der "Kassensturz" vor zwei Jahren die versteckte Kamera ein, deren Einsatz von Haldimann ausdrücklich genehmigt worden war. Der Kassensturz untermauerte seine These mit den Vorwürfen einer 35-jährigen Afrikanerin, die angeblich auch von Meyer-Fürst sexuell missbraucht worden sei. Doch diese Vorwürfe lösten sich in Luft auf. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung gegen den Schönheitschirurgen ein, weil "sämtliche Zeugen der Darstellung der Geschädigten widersprachen" und diese wegen Kokainsucht an Halluzinationen leide.
Der "Kassensturz" habe, so die "Sonntagszeitung", den Ruf von Meyer-Fürst "aufgrund völlig unglaubwürdigen Aussagen einer kriminellen und psychotischen Frau" attackiert. "Mein Mandant wurde durch die bösartige Berichterstattung des 'Kassensturz' und den unprofessionellen Einsatz der versteckten Kamera in seinen Persönlichkeitsrechten sehr stark verletzt", so Kurt Hog, der Anwalt von Meyer-Fürst.
Pikant ist der Prozess vom nächsten Donnerstag, weil Haldimann bereits letzte Woche in einem andern Fall wegen dem missbräuchlichen Gebrauch der versteckten Kamera zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu 350 Franken verurteilt worden war. Selbst wenn es nochmals zu einer Verurteilung kommt, so Fernsehdirektorin Ingrid Deltenre gegenüber der "Sonntagszeitung", stehe Haldimann als Chefredaktor "nicht zur Diskussion".