Mit 8 zu 0 Stimmen hat sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gegen Christoph Mörgeli gestellt, wie der "Tages-Anzeiger" am Freitagnachmittag schreibt. Mörgeli hatte gegen die Rundschau des Schweizer Fernsehens Beschwerden erhoben, welche die UBI nun abgelehnt hat.
Diesen Entscheid lässt Mörgeli nicht auf sich sitzen: Er wird den Fall nun an das Bundesgericht weiterziehen, wie er gegenüber dem SonntagsBlick bestätigt. Begründung: Die UBI sei auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen. Wie Mörgeli der Nachrichtenagentur sda weiter sagte, hätten zwei Personen, die als Hauptzeugen bei SRF herangezogen worden waren, gar nie bei ihm promoviert. Darauf sei die UBI ebenfalls nicht eingegangen und habe sich für nicht zuständig erklärt.
Mörgeli kritisiert zudem den Präsidenten der UBI, den emeritierten Berner Medienprofessor Roger Blum. Dieser musste in den Ausstand treten, weil er gegen Mörgeli getwittert hatte. Blum sei parteiisch, so Mörgeli im SonntagsBlick: "Ihm fehlt die notwendige Unvoreingenommenheit oder die notwendige Intelligenz. Beides macht ihn als UBI-Chef absolut unhaltbar."
Genügend Gelegenheit, Vorwürfe zu widerlegen
Die Rundschau hatte Mörgeli in ihrer Sendung vom 27. März vorgeworfen, über ein Dutzend fragwürdige Doktorarbeiten durchgewinkt zu haben, hauptsächlich für das Abschreiben von alten Texten. Auf dem heissen Stuhl konnte Mörgeli dann Stellung nehmen, er fühlte sich jedoch durch die Sendung ungerecht behandelt. Er monierte sachlich-inhaltliche Fehler und beanstandete die Sendung beim SRG-Ombudsmann Achille Casanova. Dieser fand, der Bericht sei tatsächlich einseitig. Wichtige Aspekte seien ausgeklammert oder nicht vertieft worden. Und die Frage nach dem Rücktritt als Nationalrat sei eine verfehlte Provokation gewesen, weil die Rundschau dadurch Mörgelis politische und wissenschaftliche Arbeit in problematischer Weise vermischt habe (persoenlich.com berichtete).
Casanova unterstützte die Beanstandung der Sendung allerdings nicht, da Mörgeli im Interview ausreichend Gelegenheit gehabt habe, die Vorwürfe zu widerlegen. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden. Mörgeli war mit Casanovas Beurteilung nicht einverstanden und zog den Fall an die UBI weiter. Dort ist er nun abgeblitzt. Die UBI argumentiert, der Beitrag sei zwar in einem Nebenpunkt der Streichung von Dissertationen aus dem Forschungsverzeichnis der Uni Zürich nicht präzis gewesen. Und mit der Frage nach Mörgelis Rücktritt habe Moderator Brotz provoziert. Diese Provokation sei aber fürs Publikum ersichtlich gewesen und von Mörgeli auch provokativ quittiert worden.
Zentral erschien der UBI, dass Mörgeli im Live-Interview genügend Gelegenheit gehabt habe, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Leider habe er diese Gelegenheit zu wenig genutzt. Das Publikum habe sich aber durchaus eine eigene Meinung bilden können. (tagesanzeiger.ch/SoBli/sda)