02.04.2007

Südostschweiz

Chur reicht nach Zeitungsbericht Strafanzeige ein

Geheime Akten widerrechtlich an Medien gelangt.

Ein Zeitungsbericht über einen grösseren Steuererlass für die Familie des Bündner Immobilienunternehmers Arnold Mathis hat ein juristisches Nachspiel. Die Churer Stadtregierung reicht Strafanzeige gegen unbekannt ein. Die Berichterstattung in der Südostschweiz am Sonntag vom 25. März lasse den begründeten Verdacht aufkommen, dass geheime Akten aus der Stadtverwaltung widerrechtlich an die Medien gelangt seien. Dies teilte Stadtpräsident Christian Boner am Montag mit. Der Stadtrat sehe sich daher veranlasst, Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten.

In materieller Hinsicht will die Stadtregierung am Dienstag im Gemeinderat Stellung nehmen. Stadtpräsident Boner hat aber schon früher gegenüber Medien betont, der Steuererlass sei richtig und gesetzeskonform gewesen. Grund für den Steuererlass war offenbar die Baurezession in den neunziger Jahren gewesen. Mathis soll damals finanziell unter Druck gekommen sein.


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