Comedia protestiert gegen Verwarnungen

Tamedia - Mediehaus sieht von fristlosen Kündigungen ab.

Nach dem Streik in der Tamedia-Akzidenz-Rollendruckerei (ARO) von letztem Mittwoch will die Tamedia nun die Drucker, die nach einem Ultimatum nicht an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt waren, mit einer schriftlichen Verwarnung abstrafen ("persoenlich.com" berichtete). In einer Stellungnahme vom Freitag zeigt sich die Mediengewerkschaft comedia "entrüstet über diese krasse Missachtung des in der Verfassung garantierten Streikrechts".

Nicht nur missachte die Tamedia damit das in der Verfassung garantierte Streikrecht, sondern sie gebe weiterhin auch keine Antworten auf diejenigen Fragen, die den Streik erst nötig gemacht hätten, schreibt die comedia weiter. Die ARO-Mitarbeiter waren und seien der Meinung dass sich die Tamedia -- trotz momentan schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen -- Massnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen, einen besseren Sozialplan und Grosszügigkeit im Umgang mit ihren Angestellten leisten könne. Die Gewerkschaft sicherte den Betroffenen ihre "volle Unterstützung" zu.

Die Tamedia ihrerseits geht davon aus, dass gemäss Arbeitsrecht auch die fristlose Kündigung der Streikenden zulässig gewesen wäre. Davon sehe der Verlag nun ab, sagte Tamedia-Sprecherin Eta Pavlovic auf Anfrage der sda. Im Wiederholungsfalle würden jedoch die sieben Mitarbeitenden entlassen, die trotz eines Ultimatums ihrer Vorgesetzten am Mittwochnachmittag den Streik nicht abbrechen wollten. Insgesamt hätten 13 Personen gestreikt. Tamedia will ausserdem der Gewerkschaft den Streik-Schaden in Rechnung stellen. Eine entsprechende Schadensersatzforderung werde gegenwärtig berechnet und nächste Woche abgeschickt, sagte Pavlovic.

Sozialplan: grosszügig oder knausrig?