Nach einem Preisvergleich im K-Tipp reichte Coop Strafklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen das Konsumentenmagazin ein. Hansueli Loosli warf dem K-Tipp vor, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, es seien beim Preisvergleich keine Qualitätsaspekte berücksichtigt worden, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Diese Klage wurde vom Bezirksgericht Zürich Mitte Juni in zweiter Instanz abgelehnt.
Coop verzichtet nun darauf, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Gemäss TA habe der Grossverteiler nach Prüfung durch die hauseigenen Juristen davon abgesehen. Coop-Sprecher Karl Weisskopf bemerkt aber gegenüber dem TA: "Es bleibt ein seltsames Gefühl zurück, wenn Richter in zwei Instanzen es normal finden, dass bei einem Preisvergleich fiktive Preise eingesetzt werden, weil ein Anbieter ein Produkt gar nicht führt."