Darf weiterhin kritisch berichten

"NZZaS" - Führte keine Medienkampagne mit "St. Galler Tagblatt".

Die "NZZ am Sonntag" und das "St. Galler Tagblatt" haben nach Ansicht des Schweizer Presserates korrekt über einen Matriarchatskongress vom Mai 2011 in St. Gallen berichtet. Eine Beschwerde der Organisatorin Heide Göttner-Abendroth wurde gemäss Mitteilung vom Dienstag abgewiesen. Die Kongressorganisatorin warf den beiden Zeitungen in ihrer Beschwerde vor, sie hätten eine "Hetzkampagne" geführt, die sich auf ungeprüfte Aussagen einer Denunziantin und eines Sektenbeauftragten gestützt habe. Sämtliche Sachinformationen zum Kongress und zu ihrer Person seien in der Berichterstattung unterschlagen worden.

Die Zeitungen hatten geschrieben, Fachleute der Sektenprävention seien entsetzt gewesen, dass die Stadt St. Gallen den Anlass unterstützen wolle. Die Organisatorin vertrete nämlich eine dogmatische Weltanschauung und dulde keine anderen Meinungen, wurde ein Sektenfachmann zitiert. Dies rücke die Feministinnengruppe in die Nähe einer fundamentalistisch-religiösen Bewegung. Es sei berufsethisch nicht zu beanstanden, dass die beiden Zeitungen kritisch über den Matriarchatskongress berichtet und den städtischen Beitrag hinterfragt hätten, schreibt der Presserat. Es liege auch im redaktionellen Ermessen, die Berichterstattung auf aus journalistischer Sicht relevante Aspekte zu beschränken, auch wenn diese für den Veranstalter nicht zentral seien.

Die Beschwerdeführerin habe sich zu den Vorwürfen klipp und klar äussern können. Aus der Berichterstattung des "St. Galler Tagblattes" sei auch hervorgegangen, dass die Stadt St. Gallen an ihrem Beitrag festhielt, weil sich der Sektenvorwurf nicht erhärtet habe. Der Vorwurf einer orchestrierten Medienkampagne sei ebensowenig belegt wie jener, die zitierte ehemalige Mitarbeiterin sei eine Denunziantin, schreibt der Presserat. Zu umstrittenen Tatsachenbehauptungen ein Beweisverfahren durchzuführen, sei aber nicht Aufgabe des Presserates. Er stütze sich deshalb in erster Linie auf die von den Parteien eingereichten Unterlagen. Nicht eingetreten ist der Presserat auf den Vorwurf, die Berichterstattung habe die Menschenwürde der Kongressleiterin verletzt, da dieser zu wenig begründet worden sei. (sda)